Gebrauchtwagenkauf und -verkauf

Beim Gebrauchtwagenkauf werden Käufer zuweilen mit minderwertigen Fahrzeugen betrügerisch geschädigt (Tachometerstand zeigt eine unzutreffende Laufleistung, Unfälle werden notdürftig repariert oder verschwiegen, TÜV-,
AU-Plaketten oder -Stempel sind gefälscht). Betrugsgefahren drohen auf „wilden“ Autohandelsplätzen und beim Verkauf zwischen Privatleuten, kaum bei Innungsbetrieben oder bei Vertragshändlern.
Unsere Tipps:
1. Vom Automobilclub „Checkliste für Gebrauchtwagenkauf“ und Kaufvertragsmuster besorgen.
2. Fahrzeug nach Checkliste – möglichst mit sachkundiger Person – genau prüfen, nicht vom gepflegten Äußeren des Fahrzeugs beeindrucken lassen.
3. Alle Angaben in den Fahrzeugpapieren (Fahrgestellnummer (FIN), TÜV-Termin, Reifengröße..) mit dem Fahrzeug vergleichen.
4. Letzten TÜV- und AU-Bericht zur Sicherheit vor Plaketten- und Stempelfälschungen geben lassen.
5. Nie auf eine angemessene Probefahrt verzichten.
6. „Zugesicherte Eigenschaften“ (tatsächliche Laufleistung, Unfallfreiheit, Sonderausstattungen…) im Kaufvertrag schriftlich bestätigen lassen. Fahrzeugschüssel (Originale) auf Vollzähligkeit prüfen.
7. Erst bei Übergabe von Fahrzeug, -brief und –schein zahlen. Geld nicht vorher unnötig vorzeigen . Bei größeren Kaufpreissummen Anzahlung vereinbaren, Rest per Überweisung bezahlen.
8. Zum Verkauf nie Fahrzeugbrief (Eigentumsnachweis) auf die Probefahrt mitnehmen. Bei Probefahrten nicht aus dem Auto locken lassen.
9. Fahrzeug und Papiere nie gegen Scheck oder Wechsel aus der Hand geben.
10. Name, Anschrift und Ausweis des Käufers gehören in den Kaufvertrag, besonders bei ausländischen Käufern. Übergabe von Fahrzeug und Papieren mit Datum und Uhrzeit quittieren lassen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unseren Veranstaltungen, siehe auf unserer Homepage unter Termine →Kategorie →Veranstaltungen
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