Sogenannte ,,Kaffeefahrten”.

Für sogenannte ,,Kaffeefahrten“ wird mit der Aussicht auf gesellige Ausflüge in schöne Landschaften oder reizvolle Städte geworben — Ausflüge, die zudem dem Anschein nach besonders preiswert sind. Oftmals geht es den Veranstaltern aber nur um eines: Teilnehmerinnen und Teilnehmer in eine Situation zu bringen, in der sie Waren zu stark überhöhten Preisen kaufen.
1. Wer Fahrten günstig anbietet, wird an anderer Stelle Gewinn machen wollen. Die versprochenen Geschenke haben oft nur einen geringen Wert. Die angebotenen Waren sind häufig überteuert. Am besten melden Sie sich erst gar nicht an.
2. Niemand darf Sie zwingen, während eines Ausflugs an einer Verkaufsveranstaltung teilzunehmen. Sie sind nicht verpflichtet etwas zu kaufen oder zu bestellen. Auch Wenn Sie währenddessen etwas anderes unternehmen, muss der Anbieter die versprochenen Leistungen zur Verfügung stellen (§661 BGB).
3. Misstrauen gegenüber den Werbesprüchen der Anbieter ist angebracht. Wundermittel entpuppen sich als wirkungslos, Sonderangebote als viel zu teuer. Lassen Sie sich nicht zu einer Unterschrift drängen. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht genau verstanden haben. Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Sagen Sie Nein, danke“.
4. Achten Sie bei Verträge auf Kaffeefahrten auf das Datum und die Unterschriften. Ein fehlendes oder falsches Datum erschwert die Durchsetzung des Widerrufrechts.
5. Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der der Name und die Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind.
6. Leisten Sie keine Anzahlung, auch wenn diese als Verwaltungsgebühr deklariert wird.
7. Verträge die auf Kaffeefahrten geschlossen werden, können ohne Begründung innerhalb von 14 Tagen per Einschreiben widerrufen werden. Wenn Sie über dieses Widerrufsrecht nicht ordnungsgemäß informiert wurden, haben Sie sogar noch
sechs Monate Zeit. Haben Sie eine Ware im Wert von maximal 40 € sofort bezahlt und mitgenommen, können Sie den Vertrag allerdings nicht mehr widerrufen.
8._Bei Unklarheiten über Veranstaltung/Anbieter setzen Sie sich mit der Polizei oder Ihrem Ordnungsamt in Verbindung. Verkaufsveranstaltungen dieser Art sind genehmigungspflichtig. .

Weitere Informationen erhalten Sie auf unseren Veranstaltungen , siehe auf unserer Homepage unter Termine →Kategorie →Veranstaltungen

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