Pedelces und E-Bikes:
Rödermark, den 29.06.2018
Mittlerweile sind sie auf den Straßen zu einem alltäglichen Bild geworden: Pedelces und E-Bikes, also Fahrräder mit einem Elektroantrieb. Aber nicht nur Senioren haben die Vorzüge dieser Zweiräder erkannt, mittlerweile sind auch jüngere Menschen mit diesen Bikes unterwegs. Waren es anfangs zunächst zumeist Trekkingräder, werden seit einiger Zeit auch Mountain-Bikes und sogar Rennräder auf dem Markt angeboten, die über einen Motor verfügen. Grund genug für die Polizei, sich mit dem Thema näher zu beschäftigen, auf die Besonderheiten dieser Fahrzeuge hinzuweisen und auch über mögliche Gefahren zu informieren, von denen der “normale” Radfahrer möglicherweise gar nicht betroffen ist. Während ein Pedelec den Fahrer bis zu einer Geschwindigkeit von maximal 25 km/h unterstützt, sieht es bei einem sogenannten S-Pedelec (dabei steht “S” für Speed, also Geschwindigkeit) schon ganz anders aus. “Mit so einem Gefährt lässt man mitunter locker ein Auto an der Ampel stehen”, weiß Polizeipressesprecher Rudi Neu, der selbst schon eine Probefahrt gemacht hat. “Körperliche Fitness ist auf jeden Fall von Vorteil, wenn man damit auf der Straße unterwegs ist”, ist sich Neu sicher. Optisch lassen sich die beiden Fahrzeugtypen kaum unterscheiden, rechtlich gesehen besteht hier allerdings ein Riesenunterschied. Bei dem S-Pedelec handelt es sich nicht mehr um ein Fahrrad, sondern ein Kleinkraftrad. Somit muss zwingend ein Helm getragen werden und der Fahrer muss auch einen entsprechenden Führerschein besitzen. Hier reicht eine Mofa-Prüfbescheinigung nicht mehr aus, da ein S-Pedelec den Radler bis zu einem Tempo von 45 km/h unterstützt. Zudem benötigen die Kraftfahrzeuge eine Betriebserlaubnis und müssen versichert werden. Das Benutzen eines Radweges ist nur dann noch erlaubt, wenn er speziell durch ein Zusatzschild dafür freigegeben ist. Ansonsten muss der S-Pedelec-Fahrer auf die Straße.
Quelle: www.polizei.hessen.de/Praevention/
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